SCHUFA SE – Erläuterungen Wer ist die SCHUFA?
Bei der SCHUFA handelt es sich um eine Auskunftdatei, die darüber Aufschluss gibt, wie kreditwürdig ein Endverbraucher ist. Über jede Person werden im Hintergrund Informationen über ihr Zahlungsverhalten analysiert. Anhand dieser Informationen setzt sich ein Prozentwert zusammen, der besagen soll, wie vertrauenswürdig, zuverlässig und kreditwürdig der Verbraucher ist.
Sehr beliebt ist die Schufaauskunft daher bei Unternehmen, die somit im Vorfeld prüfen können, welche Zahlungsmethoden sie ihrem Kunden zu Verfügung stellen können, damit es zu keinem Zahlungsausfall kommt. Auch bei sämtlichen Banken und Krediten wird eine Schufaauskunft eingeholt, um zu prüfen, ob es Sinn macht einen Kredit zu vergeben.
Inzwischen benötigt man ebenfalls bei dem Mieten einer Wohnung die Schufaauskunft, mit der sich die Vermieter im Vorfeld ein Bild über das Zahlungsverhalten machen können.
Über 65 Millionen Bürger werden in ihr geführt. In den meisten Verträgen ist bereits die Einwilligungsklausel zur Einholung der gespeicherten Daten enthalten.
Welche Aufgabe hat ein Schufaeintrag?
Es gibt verschiedene Arten von Schufaaeinträgen. Zum einen die positiven Einträge, genauso wie die negativen Einträge. Allerdings gibt es noch sogenannte neutrale Einträge, die keinen Einfluss auf die Berechnung des Scores haben.
Die neutralen Einträge enthalten zum Beispiel Angaben und Informationen über ein Konto, welches eröffnet wurde. Auch ein Handyvertrag oder Internetvertrag wird von dem Unternehmen in der Schufaauskunft vermerkt. Diese Einträge dienen jedoch nur zur Information und wirken sich nicht negativ auf den Scorewert aus.
Positive Einträge sind besonders gut für einen guten Schufascore. Sie lassen den Scorewert steigen und zeigen Unternehmen, dass der Verbraucher seinen Verbindlichkeiten nachkommt. Zu den positiven Einträgen zählen zum Beispiel abbezahlte Kredite, abgezahlte Ratenzahlungen oder regelmäßig und pünktlich bezahlte Rechnungen.
Negative Einträge lassen den eignen Wert schnell sinken und führen oftmals dazu, dass Händler bestimmte Zahlungsarten oder Ratenzahlungen überhaupt nicht mehr anbieten.
Ein negativer Eintrag kommt immer dann zu Stande, wenn etwas an dem eigenen persönlichen Zahlungsverhalten auszusetzen ist. Erfolgen auf Rechnungen bereits Mahnungen sollte man vorsichtig sein. Werden die Mahnungen dann nicht schnell beglichen, droht bereits ein Schufaeintrag aufgrund von Nichtzahlung.
Auch gekündigte Verträge seitens der Unternehmen oder Banken sind sehr schlecht für den Schufascore. Andere Unternehmen sind dann weitaus vorsichtiger mit dem Verbraucher ein Geschäftsverhältnis einzugehen.
Die härtesten Negativmerkmale, wie die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide, lassen den eigenen Schufascore quasi auf Null gehen. Zu diesem Zeitpunkt sind kaum mehr Geschäfte möglich. Kredite werden abgelehnt, ebenfalls wie Handyverträge. Online lässt sich nicht mehr auf Rechnung, Raten oder mit Zahlpause bestellen.
Auch eine Privatinsolvenz oder Einträge aus Schuldnerverzeichnissen werden mit in die Schufaauskunft aufgenommen.
Welche Daten werden in der SCHUFA gespeichert?
Um eine Person identifizieren zu können, sind alle wichtigen Daten zur eigenen Person vermerkt. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, aber auch der Wohnort, Geburtsort und Kundenkonten.
Nebenbei wird jedes eröffnete Konto in der Datei geführt und eingetragen. Auch abgeschlossene Handyvertrage werden der Auskunftdatei direkt von dem Unternehmen gemeldet.
Selbst Kundenkonten fragen teilweise bei der Datei an und vermerken dort die Anlage eines Kundenkontos.
Warum ist eine positive Schufaauskunft für den Verbraucher so wichtig?
Eine positive Auskunft ist extrem wichtig, um Kredite, Leasingverträge oder Handyverträge zu erhalten. Ebenfalls wirken sich positive Einträge sehr gut bei den Kosten von Krediten aus. Menschen, die einen sehr guten Scorewert haben, zahlen üblicherweise weniger Gebühren und niedrigere Zinsen. Liegen negative Einträge vor, fallen oft höhere Anzahlungen, Zinsen und dauerhaft mehr Gebühren an.
Wenn der Scorewert gut ist, lässt sich die Laufzeit von Krediten flexibler anpassen, genauso wie die Höhe der monatlichen Raten.
Im Falle von negativen Einträgen, bleibt der Kreditrahmen oft sehr gering und die Laufzeiten sind kürzer.
Um in Zukunft Verträge abschließen können, ist eine positive Auskunft aber mindestens genauso wichtig. Selbst bei der Eröffnung eines Girokontos ist eine positive Auskunft von Nöten, da die Eröffnung sonst abgelehnt wird oder mit hohen Kontoführungsgebühren gleichgesetzt wird. Auch der Dispo eines Kontos wird nur mit positiver Schufaauskunft ermöglicht.
Wann werden Einträge gelöscht?
Die Schufalöschung erfolgt selbstständig zum Ablauf von gewissen Fristen.
Wie schnell die jeweiligen Einträge gelöscht werden, hängt dabei von der Schwere des Eintrages ab. Wurden Kredite nicht rechtzeitig bedient oder es gab sonstige Zahlungsschwierigkeiten bei Unternehmen, werden die Einträge ab dem Zeitpunkt der Erledigung noch für drei weitere Jahre gespeichert. Zum Ablauf der drei Jahre werden diese automatisiert gelöscht. Ist der Eintrag der Forderung unrechtmäßig gewesen, hat man als Verbraucher jedoch das Recht auf eine vorzeitige Löschung.
Einträge über geführte Girokonten oder Kreditkarten werden sofort gelöscht, wenn bekannt wird, dass die Konten und Kreditkarten nicht mehr existieren. In der Regel melden die Banken der Auskunftdatei dies automatisch.
Die Schufalöschung bei sogenannten Kreditkonditionenanfragen werden mit dem Ablauf von 12 Monaten aus der Auskunft entfernt.
Liegen Einträge aus Schuldnerverzeichnissen vor, werden diese ebenfalls mit dem Ablauf der drei Jahre aus der eigenen Auskunft entfernt. Kann nachgewiesen werden, dass die Einträge bereits in den Verzeichnissen gelöscht wurden, kann auch die sofortige Löschung aus der Auskunft beantragt werden.
Eine Privatinsolvenz wird besonders lange in der Auskunft vermerkt. So steht diese nicht nur die sechs Jahre als Eintrag in der Auskunft, sondern auch noch drei weitere Jahre nach dem Abschluss.
Ebenfalls wichtig zu beachten ist, dass die Frist der drei Jahre erst mit dem Ablauf des Jahres beginnt, in der der Eintrag als erledigt gekennzeichnet wurde. Das bedeutet, wenn ein Eintrag bereits im Januar einen Erledigtvermerk erhält, so beginnt die Löschungsfrist der drei Jahre dennoch erst Ende Dezember.
Durch einen Vermerk, dass die Forderung erledigt und abgeschlossen ist, steigt jedoch auch wieder der Scorewert.