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Falscher SCHUFA-Score und Schadensersatz – Rechte der Betroffenen bei fehlerhaften Bonitätsinformationen

Dieser Artikel befasst sich mit den rechtlichen Möglichkeiten und Schadensersatzansprüchen, die Betroffene bei einem falschen SCHUFA-Score haben. Fehlerhafte Bonitätsdaten können gravierende wirtschaftliche und persönliche Auswirkungen haben, die eine Entschädigung rechtfertigen können. Der Beitrag erklärt die Entstehung solcher Fehler, beleuchtet die relevanten gesetzlichen Grundlagen wie die DSGVO und das BGB und gibt anhand aktueller Rechtsprechung wertvolle Tipps für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Ideal für alle, die sich über ihre Rechte bei fehlerhaften Bonitätsauskünften informieren möchten.

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Ein fehlerhafter SCHUFA-Score kann für Betroffene weitreichende Folgen haben: Verträge werden abgelehnt, Kredite verweigert oder nur zu schlechten Konditionen angeboten. Diese Einschränkungen führen oft zu wirtschaftlichen und persönlichen Belastungen, weshalb das Thema Schadensersatz bei fehlerhaften SCHUFA-Auskünften zunehmend in den Fokus rückt. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen für Schadensersatzansprüche und gibt Handlungsempfehlungen für Betroffene.

1. Wie entsteht ein falscher SCHUFA-Score?

Ein SCHUFA-Score wird auf Basis von gesammelten Finanz- und Vertragsdaten berechnet. Fehlerhafte Daten können jedoch aus unterschiedlichen Quellen stammen, beispielsweise durch Verwechslungen, veraltete oder unvollständige Einträge, oder wenn Gläubiger falsche Informationen an die SCHUFA übermitteln. Eine falsche Bewertung kann entstehen, wenn:

  • bereits beglichene Forderungen nicht als erledigt gemeldet werden,
  • Daten nicht zeitnah aktualisiert werden,
  • Verwechslungen aufgrund ähnlicher Namen auftreten,
  • die SCHUFA externe Datenquellen fehlerhaft integriert.

2. Rechtsgrundlagen und Schadensersatz bei falschen Einträgen

Betroffene haben nach der DSGVO und dem BGB Anspruch auf korrekte Datenverarbeitung und können auf Schadenersatz klagen, wenn ihnen durch fehlerhafte Einträge ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Gemäß Art. 82 DSGVO können Betroffene bei Datenschutzverletzungen, wie durch einen falschen Score, eine Entschädigung für materielle und immaterielle Schäden verlangen. Dies umfasst nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch Nachteile wie psychische Belastungen, wenn durch den falschen Score negative Auswirkungen auf die Lebensführung entstehen.

Darüber hinaus greift § 823 Abs. 1 BGB, der einen Schadensersatzanspruch bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährt. Der falsche SCHUFA-Score kann in der Öffentlichkeit den Eindruck einer schlechten Bonität vermitteln und die Rechte auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigen.

3. Beweisführung und Voraussetzungen für Schadensersatz

Um Schadensersatz durchzusetzen, müssen Betroffene nachweisen, dass die SCHUFA oder deren Partner schuldhaft falsche Daten übermittelt haben und dass dadurch ein messbarer Schaden entstanden ist. Der Schaden muss konkret beziffert werden können, z. B. durch:

  • den Verlust eines Vertrages oder Kredits,
  • entgangene finanzielle Vorteile,
  • erhöhte Kreditkosten durch eine falsche Bewertung,
  • psychische Belastungen, die ärztlich dokumentiert sind.

Für eine erfolgreiche Schadensersatzklage muss das Verschulden der SCHUFA oder des Datenübermittlers nachgewiesen werden. Ist die SCHUFA nachweislich nicht ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen, erhöht dies die Erfolgsaussichten für den Anspruch.

4. Aktuelle Rechtsprechung und Schadensersatzbeträge

In den vergangenen Jahren gab es mehrere Gerichtsentscheidungen, die Betroffenen Schadensersatz für falsche SCHUFA-Einträge zugesprochen haben. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach individuellem Fall und Schaden. Deutsche Gerichte legen zunehmend Wert auf den Datenschutz und die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben und sind dazu übergegangen, sowohl materielle als auch immaterielle Schäden anzuerkennen.

So entschied das Landgericht München I, dass die SCHUFA bei groben Fehlern in der Datenverarbeitung haftbar gemacht werden kann und sprach einem Kläger mehrere Tausend Euro Entschädigung zu. Diese Urteile setzen ein Zeichen für den Schutz der Verbraucherrechte und die Bedeutung der Datenintegrität.

5. Fazit und Handlungsempfehlungen für Betroffene

Betroffene, die einen fehlerhaften SCHUFA-Score vermuten, sollten diesen zunächst schriftlich bei der SCHUFA beanstanden und eine Korrektur oder Löschung verlangen. Hilfreich sind dabei Nachweise, die den Fehler belegen. Sollte die SCHUFA den Fehler nicht beheben, können Betroffene eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen. Die wachsende Anzahl positiver Gerichtsurteile stärkt die Rechtsposition der Betroffenen und zeigt, dass Gerichte dazu bereit sind, die Ansprüche gegen fehlerhafte Bonitätsauskünfte durchzusetzen.

Ein fundiertes Verständnis der Rechtslage und eine gezielte Beweisführung sind entscheidend, um gegen die SCHUFA und ihre Datenverarbeitung vorzugehen und eine Entschädigung für die entstandenen Nachteile zu erhalten.

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